Erklärung zur Barrierefreiheit

Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH ist bemüht, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen BITV.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den statischen Webauftritt www.duwirhier.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit §10 Absatz 1 L-BGG teilweise konform. Eine Einschätzung kann im BITV Test eingesehen werden.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:

Leichte Sprache

Wir verwenden überwiegend die Leichte Sprache, jedoch können wir Arbeitsplatz Bezeichnungen nicht verändern, daher ist dieser Punkt nur teilweise erfüllt!

Bühnen Hintergrund Video

Das erste Video kann nicht angehalten werden und hat keine alternativen Funktionen, wie Audio oder Untertitel, da dies nur ein Hintergrund Video ist. Daher sind die Anforderungen nicht erfüllt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 14.09.2021 erstellt und am 14.09.2021 zuletzt überprüft.
Methode:Selbstbewertung über BITV Selbsttest

4. Feedback und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleichermaßen zugänglich sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@howoge.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere.

HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
Stefan-Heym-Platz 1
10367 Berlin

Tel: 030 - 5464-0
info@howoge.de
www.howoge.de

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass die Website www.duwirhier.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich via Kontaktformular oder per E-Mail an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Sie seitens der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung

Christine Braunert-Rümenapf
LfB
Tel.: (030) 9028 2918
heike.schwarz-weineck@senias.berlin.de
Raum E 011

Leiterin des Büros der Landesbeauftragten sowie der Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung

Heike Schwarz-Weineck
LfB 1 / LB
Tel.: (030) 9028 2838
heike.schwarz-weineck@senias.berlin.de
Raum E 009

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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